Stundenzettel, Stechuhr, Excel-Tabelle – die Old-School-Zeiterfassung verabschiedet sich nach und nach aus den Betrieben. Stattdessen übernehmen Softwares, Tools und mobile Lösungen die Dokumentation, beziehungsweise werden von Arbeitnehmern mit Stunden gefüttert. Besonders sinnvoll ist für viele Unternehmen eine ins firmeninterne ERP-System integrierte Zeiterfassung. Erfahren Sie hier, warum die Integration nicht nur Zeit spart, sondern auch Sinn macht und wie gedikas Sie hier unterstützt.
Zeiterfassung: Neue Gesetze, neue Zeiten
Bei der Erfassung der Arbeitszeit geht es, wie der Name bereits sagt, um die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmenden. Also unterm Strich, alles an Arbeitspflicht minus unbezahlte Pausen. Das hat Vorteile auf beiden Seiten. Der Arbeitnehmer kann zum Beispiel Überstunden geltend machen, der Arbeitgeber sieht, ob Arbeitnehmende der vertraglich festgelegten Arbeitszeit nachkommen. Bei Projektarbeit kann zudem die für ein Projekt geleistete Arbeit direkt auf das Kundenkonto gebucht werden oder ermöglicht zumindest einen Überblick, wie viel Arbeit in ein Kundenprojekt fließt.
Seit Mai 2019 ist die Arbeitszeiterfassung durch ein EuGH-Urteil festgelegt: Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitszeit dokumentieren und Arbeitgeber müssen dafür ein entsprechendes System bereitstellen. Dokumentiert werden darf noch in Papierform, aber eben auch in digitaler Form. Eine rein digitale Zeiterfassung ist somit noch nicht Pflicht.
Mit der Betonung auf noch und der Betonung auf: Digital ist einfach viel praktischer. Genau an dieser Stelle kann es noch praktischer werden, nämlich sobald Ihr ERP auch Zeiterfassung kann. Und genau da helfen wir Ihnen: Wir integrieren die Zeiterfassung in Ihr ERP-System. Und wir setzen noch einen drauf: Wir ermöglichen auch, dass Ihr ERP die Zeiterfassung an das SAGE Lohnprogramm übergeben kann. Überzeugt? Dann lassen Sie uns darüber sprechen.
Alle Vorteile der Integration auf einen Blick
- Zeiterfassung dreifach Nutzen: für Lohnabrechnung, für Projekte oder Auftragsabrechnung und für Nachkalkulation
- Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
- digitales, einmaliges Erfassen der Daten
- reduzierter Verwaltungsaufwand